WELTZEITUHR BESPRüHT – STAATSANWALTSCHAFT LEGT RECHTSMITTEL GEGEN URTEIL EIN

Geldstrafe zwischen 600 Euro und 2100 Euro: Das Amtsgericht Tiergarten blieb mit dem Urteil gegen vier radikale „Klimaaktivisten“, die die Weltzeituhr in Berlin besprühten, deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese akzeptiert das Urteil nicht.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen vier radikale „Klimaaktivisten“ zu einer Farbattacke auf die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz nicht. Die Behörde hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten vom Donnerstag eingelegt, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dieses war deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben.

Das Gericht hatte die 22 bis 28 Jahre alten Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 600 Euro (120 Tagessätze à 5 Euro) und 2.100 Euro (140 à 15 Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Angeklagte Bewährungsstrafen von sechs Monaten gefordert.

Eine 24-Jährige, die sich nur einen Tag vor dem Prozess an einer Störaktion am Flughafen Köln/Bonn beteiligt hatte, sollte neun Monate in Haft kommen.

Die Mitglieder der Klimagruppe hatten vor Gericht zugegeben, am 17. Oktober 2023 mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Wahrzeichen gesprüht zu haben. Der Schaden betrug laut Urteil rund 9680 Euro.

2024-07-26T12:17:59Z dg43tfdfdgfd