NEUERUNG BEIM E-REZEPT GILT AB SOFORT: MILLIONEN VERSICHERTE TRIFFT ÄNDERUNG

Neuerung beim E-Rezept gilt ab sofort: Millionen Versicherte trifft Änderung

Das Rezept gibt es in Arztpraxen seit diesem Jahr nur noch in elektronischer Form. Eine Neuerung beim E-Rezept betrifft jetzt Millionen Versicherte.

Dortmund – Das E-Rezept wird seit dem 1. Januar 2024 von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. Die elektronischen Verordnungen konnten bisher jedoch nur von gesetzlich versicherten Personen in den Apotheken eingelöst werden. Das ändert sich ab sofort – wenn auch mit einer kleinen Änderung.

Neuerung beim E-Rezept gilt ab sofort: Millionen Versicherte trifft Änderung

Gesetzlich Versicherte mussten sich bereits vor einigen Monaten von dem rosafarbenen Rezept in Papierform verabschieden. Bei einem Arztbesuch erhalten sie ihr Rezept elektronisch. Medikamente bekommen Patientinnen und Patienten, indem sie ihr E-Rezept entweder per App oder mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.

Laut der Gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, nutzen ein halbes Jahr nach der Einführung rund 88.000 Praxen jede Woche das E-Rezept (Stand: 1. Juli 2024). Außerdem haben Patientinnen und Patienten in Deutschland 244 Millionen E-Rezepte eingelöst. Den Angaben zufolge gehöre die elektronische Verordnung mittlerweile schon zur Routine.

Änderung beim E-Rezept: Privatversicherte können elektronische Verordnung einlösen

Was für gesetzlich Versicherte bereits Routine ist, ist für Menschen, die privat versichert sind, noch absolutes Neuland. Sie können die elektronischen Verordnungen erst seit Montag (22. Juli) nutzen, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mitteilt. Aber warum steht das E-Rezept für Privatversicherte erst jetzt zur Verfügung?

Die Arzneimittelversorgung über E-Rezepte war bisher gesetzlich Versicherten vorbehalten, weil privat Krankenversicherte in der Regel keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) und keine Krankenversi­cher­tennummer (KVNR) haben. Beides kommt bei der Nutzung des E-Rezepts jedoch zum Einsatz (mehr digitale News bei RUHR24).

Änderung beim E-Rezept: Privatversicherte haben keine Gesundheitskarte

Denn: Die privaten Krankenversicherungen dürfen für ihre Kundinnen und Kunden aus rechtlichen Gründen nicht selbstständig eine KVNR anlegen. Dafür müssen sie sich vorab das Einverständnis abholen, erst dann kann es in Richtung E-Rezept gehen. Die Versicherungen seien derzeit dabei, ihre Kundinnen und Kunden anzuschreiben und die KVNR-Erstellung durchzuführen.

Ist dies erfolgt, können auch die rund neun Millionen Privatversicherten das E-Rezept nutzen. Da ihnen die eGK fehlt, haben sie zwei Möglichkeiten, ihre elektronischen Rezepte in der Apotheke einzulösen:

  • App: Privatversicherte können das Rezept per E-Rezept-App an die Apotheke schicken und einlösen.
  • Ausdruck: Privatversicherte können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode in der Apotheke vorlegen. Dafür ist die Krankenversichertennummer nötig.

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Millionen Versicherte können E-Rezept jetzt nutzen – derzeit sind es nur wenige

Den Code in Papierform können übrigens auch gesetzlich Versicherte nutzen, allerdings erhalten sie diesen nur noch „auf ausdrück­lichen Wunsch oder wenn sie im Pfle­geheim wohnen und etwa eine Dauer­medikation benötigen“, so Stiftung Warentest.

Die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte beschränkt sich derzeit noch auf einzelne private Kostenträger, so Gerhard Haas, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser. Man gehe aber davon aus, dass in den kommenden Monaten alle Privatpatienten davon Gebrauch machen können.

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