KLATSCHE FüR STROM- UND GASLIEFERANTEN: VERBRAUCHERZENTRALE ERZIELT WICHTIGEN ERFOLG

Auswirkungen der Energiekrise

Klatsche für Strom- und Gaslieferanten: Verbraucherzentrale erzielt wichtigen Erfolg

Im Zuge der Energiekrise haben viele Anbieter die Preise erhöht. Das war nicht immer transparent. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt.

Gera – Zuletzt waren die Strompreise drastisch gestiegen, ohne dass ein klar ersichtlicher Grund vorlag. Zwar ist Strom deutlich billiger als zum Höhepunkt der Energiekrise, doch es zeigte sich, dass Energieanbieter nicht immer ausreichend darüber aufklären, wieso ein Tarif plötzlich teurer wird und welche Rechte die Betroffenen haben. Ein spezieller Fall landete vor dem Landgericht Gera.

Preissteigerungen bei Strom und Gas – Verbraucherschützer forschen nach

Hintergrund des konkreten Falls waren Forschungen des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv). Dieser hatte versucht, einen Einblick über die vielen Preisänderungen zu erhalten, die im Zuge der Energiekrise stattgefunden hatten. Zwischen Oktober 2021 und April 2022 hatte der vzbv rund 180 Schreiben von über 70 Energieanbietern untersucht, die jeweils die Erhöhung von Preisen kommuniziert hatten.

Im Zuge dessen hatte der vzbv herausgefunden, dass viele Energielieferanten den gesetzlichen Vorgaben nicht nachgekommen sind, die genau solche Schreiben eigentlich regeln sollen. Darum hatte der vzbv mehrere Unterlassungsverfahren eingeleitet. Wie der Verband in einer entsprechenden Pressemeldung mitteilte, waren die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und die Hanwha Q Cells GmbH dem nicht nachgekommen und hatten keine Unterlassungserklärung abgegeben – so war es zu zwei Klagen gekommen.

Unternehmen ist Verbraucherschützern bei Erhöhung des Strompreises nicht transparent genug

Die erste Klage hatte bereits 2023 zu einer Urteilsverkündung des Landesgerichts Dessau-Roßlau geführt. Damals hatte der vzbv die Hanwha Q Cells GmbH mit Sitz in Bitterfeld-Wolfen verklagt; hier habe das Unternehmen die Preiserhöhungen lediglich durch eine Gegenüberstellung von alten und neuen Strompreisen angezeigt. Der zweite Fall, hier hatte der vzbv die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH verklagt, landete vor dem Landesgericht Gera, das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am 16. Juli 2024 verkündet. Hier ging es um ein Schreiben an Strom- und Gaskunden.

Im zweiten Fall sollen die Stadtwerke durch eine Formulierung suggeriert haben, dass die Kunden nichts gegen angekündigte Preiserhöhungen tun könnten. Die tatsächlichen Hinweise auf ein Sonderkündigungsrecht seien kleingedruckt und „versteckt“ platziert gewesen.

Landgericht Gera gibt Verbraucherschützern recht – „Gutes Signal“

Genau wie im früheren Fall habe sich das Landgericht Gera der Argumentation des vzbv angeschlossen – die Art und Weise, in der die Stadtwerke über das Sonderkündigungsrecht informiert hatten, war dem Gericht nicht einfach und verständlich genug, um dem Energiewirtschaftsgesetz zu entsprechen. „Energielieferanten sind verpflichtet, Kunden einfach und verständlich über geplante Preiserhöhungen, Vertragsänderungen und Sonderkündigungsrechte zu informieren“, sagte dazu Fabien Tief, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv.

Verbraucher müssen eine informierte Entscheidung treffen können – so sehe es das Gesetz vor. „Das Urteil ist ein gutes Signal hin zu einer verbraucherfreundlicheren Praxis unter den Energielieferanten.“ Ab sofort müssen Energielieferanten es klarer kommunizieren, wenn sie Änderungen an Energieverträgen vornehmen wollen.

Im Falle der Stadtwerke Energie hatte sich das Urteil auf ein Anpassungsschreiben von 2021 bezogen. Auf Anfrage durch IPPEN.MEDIA teilte eine Sprecherin der Stadtwerke Jena GmbH mit: „Wir haben bereits im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens und aufgrund von Kunden-Rückfragen zum damaligen Schreiben unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um unsere Kundenkommunikation zu verbessern.“ Die neuen Preisanpassungsschreiben würden seit 2022 der „geforderten Form“ entsprechen. Außerdem gab das Unternehmen an, die Informationen keineswegs „versteckt“ zu haben. „Aufgrund der Fülle an Informationen auf der ersten Seite wurde der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht auf der zweiten Seite – zusammen mit einem Überblick zu den detaillierten preislichen Veränderungen – untergebracht, in gleicher Schriftgröße wie die anderen relevanten Details.“

Die Hanwha Q Cells GmbH hatte sich nicht auf Anfrage gemeldet.

Energiekrise treibt Preise bei Strom und Gas an

Ein Blick auf die Großhandelspreise bei Erdgas und Strom zeigt, dass die Energie schon zwischen 2021 und 2022 deutlich teurer geworden waren. Der Ukraine-Krieg befeuerte diese Entwicklung zusätzlich; nach einem Zeitverzug kam die Teuerung auch bei den Endverbrauchern an. Die Bundesregierung hatte sich entschieden, Gas-, Strom- und Wärmekunden mittels verschiedenen Energiepreisbremsen zu entlasten. Diese waren zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Das hatte für erhebliche Unterschiede bei Energieverträgen, besonders beim Erdgas, gesorgt. Wie der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) mitteilte, hatten deutsche Haushalte im Herbst 2022 rund 20 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, bei Neuverträgen waren es stattdessen 40 Cent, während ältere Bestandsverträge bei sechs Cent landeten. Nach dem erklärten Ende der Energiekrise hatten sich die Strompreise weitestgehend beruhigt – bis sie Ende August erneut sprunghaft anstiegen. Das Vergleichsportal Verivox zeigt in einer aktuellen Analyse, dass Strom plötzlich wieder so teuer war wie im Januar 2024.

2024-09-06T17:16:56Z dg43tfdfdgfd