AUTO WEG, FAHRER HINTER GITTER: SO RIGOROS AHNDEN UNSERE NACHBARN BLITZERWARNER

Um nicht von einem Blitzer erwischt zu werden, nutzen Autofahrer gern Blitzerwarner. Diese geben entweder über ein optisches oder ein akustisches Signal rechtzeitig Bescheid, um die Geschwindigkeit noch auf das erlaubte Maß drosseln zu können. Dabei gibt es verschiedene Varianten. Radarwarner messen etwa die Radarwellen des Blitzers selbst und wissen so, wo eine Falle steht. Blitzer-Apps und Blitzerwarner, wie beispielsweise der Ooono Co-Driver oder der Needit Drive One sind hingegen oftmals auf die Informationen der Nutzer angewiesen. Die Fahrer können angeben, wenn sie einen Blitzer sehen. Dieser Hinweis wird dann ins System aufgenommen und andere Fahrer werden gewarnt. In Deutschland sind alle drei Varianten verboten. Anders sieht das jedoch in unseren Nachbarländern aus. Während in Rumänien keine Regelung bezüglich Blitzerwarnern existiert, drohen in anderen Ländern saftige Strafen. Der ADAC gibt  einen Überblick über die verschiedenen Regeln in Europa.

Die Nutzung eines Blitzerwarners kann richtig teuer werden

In Europa existiert keine einheitliche Regelung zum Mitführen und Benutzen von Radar- und Blitzerwarnern. Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT) empfiehlt lediglich, das Verwenden solcher Geräte zu untersagen. In den meisten Ländern ist das mittlerweile auch der Fall. In Belgien, Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen und Österreich dürfen Radar- und Blitzerwarner zwar mitgeführt, aber nicht genutzt werden. Die anderen europäischen CEMT-Länder verbieten auch das Mitführen. Die Niederlande machen bei Blitzer-Apps jedoch eine Ausnahme: Deren Benutzung ist dort erlaubt.

Auch beim Strafmaß gibt es große Unterschiede. Zwar wird in allen Ländern eine Geldstrafe fällig, allerdings fällt diese unterschiedlich hoch aus. Während in Deutschland „nur“ 75 Euro drohen, sind es in Griechenland bis zu 2.000 Euro, in Luxemburg sogar bis zu 5.000 Euro. In Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Serbien kann im schlimmsten Fall selbst eine Haftstrafe verhängt werden.

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Wenn die Polizei einen Radar- oder Blitzerwarner entdeckt, wird dieser in vielen Ländern beschlagnahmt und vernichtet. In Frankreich dürfen die Beamten bei fest im Fahrzeug installierten Geräten sogar den gesamten Wagen konfiszieren. Bei Blitzer-Apps ist die Rechtslage in Deutschland jedoch anders als bei Blitzerwarnern: Damit die Polizei das Handy durchsuchen darf, muss ein Anfangsverdacht bestehen. Der ist etwa dann gegeben, wenn die App in Gegenwart der Beamten ein akustisches Signal von sich gibt, was in den meisten Fällen eher unwahrscheinlich ist. Ohne einen solchen Verdacht müssen Sie Ihr Handy nicht abgeben, bei einem externen Blitzerwarner hingegen reicht bereits das Mitführen für eine Beschlagnahme aus.

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