NACH VORFALL WäHREND DES OKTOBERFESTS: JENS LEHMANN LEGT EINSPRUCH GEGEN STRAFBEFEHL EIN

Im vergangenen Jahr erwischt die Polizei den früheren Nationaltorwart während des Oktoberfests mit Alkohol am Steuer. Mit seinem Einspruch nimmt Lehmann nun einen erneuten Prozess gegen ihn in Kauf.

Jens Lehmann legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Als Profifußballer hat Jens Lehmann so einiges erreicht. Er stand für die Top-Clubs der Bundesliga im Tor, bei Schalke 04, Borussia Dortmund, dem VfB Stuttgart. Auf der Liste seiner ehemaligen Arbeitgeber steht zudem Arsenal London, ein Schwergewicht der Premier League. Und dann ist da natürlich noch sein legendärer Auftritt bei der Heim-WM: Zweimal tauchte er da im Viertelfinale gegen Argentinien in die linke Torwartecke ab und fischte zwei Elfmeter heraus. An jenem 30. Juni 2006 wurde Lehmann zum Fußballhelden der Nation.

Fast 20 Jahre später ist der Elfmeterkiller von einst mal wieder ein Fall für die Justiz. Das Amtsgericht München hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I einen Strafbefehl über 80 Tagessätze gegen den 55-Jährigen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr erlassen. Lehmann war nach einem Besuch auf dem Oktoberfest mutmaßlich alkoholisiert von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden.

Über die Höhe der Tagessätze machte eine Sprecherin keine Angaben, „da diese Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten zulassen würden.“ Der Strafbefehl sieht neben der Geldstrafe einen Entzug der Fahrerlaubnis vor. Lehmann hat nach Auskunft des Amtsgerichts München gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Somit kommt es für den Ex-Profi bald zum nächsten Gerichtstermin.

Im Kalender des Jens Gerhard Lehmann ist das nicht der erste Eintrag dieser Art. Im September war der frühere Torhüter in einem Berufungsverfahren vom Landgericht München II wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 900 Euro verurteilt worden. Das Gericht verhängte die insgesamt 135 000 Euro Strafe, weil Lehmann zwei Jahre zuvor den Dachbalken der Garage seines Nachbarn in Berg am Starnberger See mit einer Kettensäge bearbeitet hatte. Zudem hatte der ehemalige Fußballprofi in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Parkgebühren geprellt, indem er laut Gericht „Stoßstange an Stoßstange“ hinter einem vorausfahrenden Auto durch die Schranke gefahren war, ohne sein Parkticket zu bezahlen.

Wegen derselben Delikte war Lehmann in erster Instanz vom Amtsgericht Starnberg noch zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt worden: Damals verhängte die Richterin noch 210 Tagessätzen à 2000 Euro, also insgesamt 420 000 Euro. Weil nach Auffassung des Landgerichts Lehmanns Vermögenswerte aber zu hoch angesetzt, Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt wurden und der Ex-Profi die Vorwürfe vor dem Landgericht eingeräumt hatte, fiel der Richterspruch im Berufungsverfahren deutlich milder aus.

Staatsanwalt Stefan Kreutzer erinnerte im September dennoch daran, dass sich Lehmann „im unteren Bereich der Strafbarkeit“ nicht an gesetzliche Vorgaben halte. Das würden „auch jüngste Ereignisse“ zeigen: Denn nur wenige Tage vor der Verhandlung war Lehmann auf dem Rückweg vom Oktoberfest von der Polizei gestoppt worden.

Der WM-Held von 2006 hatte sich zuletzt bei Welt TV zu den Geschehnissen nach seinem Wiesn-Besuch geäußert. Dort sprach Lehmann von einem „Fehler“ und entschuldigte sich. „Es war wirklich keine gute Sache von mir“, sagte Lehmann dem Fernsehsender. Er habe 0,7 Promille gehabt und sich „falsch eingeschätzt“. Er sei aber nicht wie mancherorts behauptet vollkommen betrunken gewesen.

Wann der Strafbefehl wegen Lehmanns mutmaßlicher Alkoholfahrt vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest. Aber der einstige WM-Held hatte mit Sicherheit schon erfreulichere Termine. Zum Beispiel im Berliner Olympiastadion, am 30. Juni 2006.

2025-02-03T19:39:11Z